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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Albach® Maschinenbau AG

AMB Schlierstraße 20, 85088 Vohburg-Menning

 

1. Geltungsbereich; abweichende Bedingungen

1.1 Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 I BGB. AMB kontrahiert nicht mit Verbrauchern.

1.2 Für Angebote, Leistungen und Lieferungen von AMB (Albach Maschinenbau AG, Vohburg) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Kunde deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien an. Dies gilt insbesondere für alle Folgegeschäfte.

1.3 Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie mit den nachfolgenden Bedingungen übereinstimmen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn AMB in Kenntnis dieser Bedingungen die Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden vorbehaltlos ausführt.


2. Angebot und Bestellung

2.1 AMB´s elektronische, schriftliche oder mündliche Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde erhält in der Regel eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung, mit der jedoch noch kein Vertrag zustande kommt, auch wenn in dieser Bestätigung alle relevanten Daten aufgeführt sind.

2.2 Der Kunde ist an seine Bestellung 2 Wochen ab Zugang bei AMB gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der AMB oder der Gegenzeichnung eines Vertrages, spätestens jedoch mit Ausführung der Lieferung durch AMB an den Kunden zustande.

2.3 AMB´s Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.


3. Leistung; Beschaffenheitsvereinbarung; Vorbehalt der Selbstlieferung

3.1 Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung und für die vereinbarte Beschaffenheit sind ausschließlich AMB´s schriftlichen Angaben maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3.2 Ist der Kaufgegenstand nur der Gattung nach bestimmt und wird AMB aus einen zum Zweck der Erfüllung der Leistungsverpflichtung abgeschlossenen Deckungsgeschäft nicht bzw. nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, entfällt die Leistungsverpflichtung (Vorbehalt der Selbstlieferung). AMB ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Kaufgegenstandes zu informieren und eine gegebenenfalls bereits erhaltene Vergütung sofort zurückzuerstatten.

3.3 Eine von den vorstehenden Bedingungen abweichende Beschaffenheitsvereinbarung sowie die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes bedürfen gemäß zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


4. Leistungsfristen; Leistungsverhinderung; Teilleistungen

4.1. Die von AMB angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von AMB angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von AMB angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

4.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

4.3 Verspätete Zahlungen des Kunden verlängern die Lieferfrist um den Verzugszeitraum zzgl. 14 Tage.

4.4 Die Lieferfrist von AMB verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt (z.B. Pandemien), Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre von AMB liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von nicht unerheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten von AMB eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von AMB nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird AMB wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen

4.5 Dauert eine Leitungsverhinderung gemäß vorgenanntem Absatz mehr als 8 Wochen an, sind AMB und der Kunde berechtigt, hinsichtlich der nicht erbrachten Leistung vom Vertrag zurückzutreten; vor Ablauf dieses Zeitraums ist der Rücktritt deswegen ausgeschlossen. Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht des Kunden ist, dass er AMB schriftlich eine angemessene Leistungsfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

4.6 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Leistung oder Ausschluss der Leistungspflicht bei AMB sind –auch soweit sie bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind –im Rahmen der vorgenannten Regelung ausgeschlossen.

4.7 AMB ist zu vorzeitigen Leistung sowie zur Vornahme von Teilleistungen berechtigt. AMB ist berechtigt, Teilleistungen sofort in Rechnung zu stellen.

4.8 Im Falle des Lieferverzugs aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haftet AMB nur bis zu 5% des vom Verzug betroffenen Fakturawerts netto, in jedem Fall jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens AMB beruht, haftet AMB nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, soweit keine von AMB zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt. AMB haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist oder das Interesse des Kunden an der weiteren Vertragserfüllung als Folge des von AMB zu vertretenden Lieferverzugs weggefallen ist.


5. Abnahme; Gefahrübergang; Transport

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige, sofern diese nach dem angekündigten oder vereinbarten Liefertermin liegt, am Übergabeort abzunehmen.

5.2 Die Übergabe erfolgt an dem vertraglichen vereinbarten Standort. Sofern sich aus den schriftlichen Angaben nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab dem Werk in Langquaid (EXW Incoterms 2020) vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verlade- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Das Gleiche gilt für evtl. Rücksendungen. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen, zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp), ist der Kunde verantwortlich

5.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Kaufgegenstandes an den Kunden, spätestens mit Übergabe des Kaufgegenstandes an den Transporteur auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder AMB zusätzliche Leistungen, wie z.B. Transport, übernommen hat. Wenn der Kunde dies wünscht, bestimmt AMB den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart. Versandanweisungen des Kunden sind für AMB nur verbindlich, wenn sie von AMB schriftlich bestätigt worden sind.

5.4 Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug oder verzögert sich die Leistung aus sonstigen Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. Kosten der Lagerung bei AMB oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzanspruches gegen den Kunden bleibt unberührt.

5.5 Eine Transportversicherung wird AMB ausschließlich auf besondere schriftliche Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.


6. Prüfung der Ware

Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Er hat im Falle von Landmaschinen eine Probefahrt und Funktionsprüfung vorzunehmen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.


7. Vergütung; Zahlungsbedingungen

7.1 Soweit im Vertrag nicht schriftlich abweichend vermerkt, sind AMB zustehende vertragliche Forderungen spätestens 10 Tage nach Vertragsschluss bzw. an den jeweils vereinbarten Teilzahlungsterminen, ohne Abzug zu Zahlung fällig. AMB ist berechtigt, die Übergabe des Kaufgegenstandes nur Zug um Zug gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung vorzunehmen.

7.2 Die Preise verstehen sich netto, "ab Werk" (EXW Langquaid, Incoterms 2020) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Kosten für Transport und Verpackung (sofern diese nicht gesondert ausgewiesen sind).

7.3 Maßgeblich für den Ausgleich der Forderung ist der Eingang des geschuldeten Betrages bei AMB. Skontierungen darf der Kunde nicht eigenmächtig vornehmen. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.


8. Zahlungsverzug; Kaufpreisfinanzierung; Verzugsschaden

8.1. Gerät der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung ganz oder teilweise in Verzug, ist AMB – unbeschadet weiterer Rechte – berechtigt,

(1) eine gegebenenfalls bestehende Finanzierungs- und/oder Stundungsvereinbarung außerordentlich zu kündigen und sämtliche Forderungen hieraus sofort fällig zu stellen; und

(2) Leistungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuerhalten; und

(3) die Rechte aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt geltend zu machen; und

(4) nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden hat AMB Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe . AMB behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.


9. Rücktritt; Nutzungsentschädigung

9.1. AMB ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn

(1) der Kunde eine fällige Forderung innerhalb einer ihm von AMB gesetzten angemessenen Frist nicht bzw. nicht vollständig ausgleicht oder mit Ausgleich einer fälligen Forderung ganz oder teilweise in Verzug gerät; oder

(2) der Kunde trotz Fristsetzung/Abmahnung gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt; oder

(3) eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere Pfändungen oder sonstige Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihn eingeleitet werden; oder

(4) ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird; oder

(5) ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden angewiesen oder das Insolvenzverfahren eingestellt oder aufgehoben wird.

9.2 Im Falle des Rücktritts hat AMB Anspruch auf Leistung einer Nutzungsentschädigung. Die Höhe der Nutzungsentschädigung entspricht mindestens der Höhe des für den Zeitraum der Überlassung zu leistendem marktüblichem Mietzins. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche auf Schadensersatz oder Nutzungsentschädigung bleibt vorbehalten. Der Anspruch vermindert sich, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass AMB kein oder nur ein wesentlich geringerer Schade entstanden ist.


10. Aufrechnung; Zurückbehaltung

10.1 Gegenüber Ansprüchen von AMB kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

10.2 Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von AMB und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


11. Mängelansprüche; Untersuchungs- und Rügepflicht; Verjährung

11.1 AMB gewährleistet für neue Teile im Rahmen der folgenden Bedingungen, dass der Kaufgegenstand frei von Sach- oder Rechtsmängel ist und die ggf. vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Hat AMB eine Garantie für bestimmte Eigenschaften oder die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen, finden die nachfolgenden Bedingungen nur dann Anwendung, wenn der Kunde die ihm aus der Garantie zustehenden Ansprüche gegenüber AMB geltend gemacht und die AMB die Ansprüche des Kunden nicht freiwillig oder nicht vollständig erfüllt hat.

11.2 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser AMB auf Verlangen eine vollständige Beschreibung der geltend gemachten Mängel vorlegt und – soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist – seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 277, 378 HGB nachgekommen ist.

11.3 Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht wenn der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass

(1) zuvor aufgetretene Mängel nicht rechtzeitig angezeigt wurden; oder

(2) der Käufer Vorschriften, Vorgaben von AMB oder Bedienungsanleitungen bezüglich Behandlung, Wartung, Pflege und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat; oder

(3) in den Kaufgegenstand von AMB nicht freigegebene Ersatzteile ein- oder Anbauteile angebaut wurden.

11.4 Soweit ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, ist AMB nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Art der Nacherfüllung besteht nicht. Ist der Kaufpreis ganz oder teilweise noch nicht bezahlt, kann AMB die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde einen – unter Berücksichtigung des geltend gemachten Mangels angemessenen – Teil des Kaufpreises entrichtet.

11.5 Der Kunde ist nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Regelungen in diesen AGB zu verlangen, wenn AMB eine geschuldete Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn die von AMB gewährte Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar ist oder der Kunde AMB erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Schadensersatzansprüche sind in Ziff, 11 geregelt.

11.6. Die Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der Leistung sind ausgeschlossen, wenn und soweit der geltend gemachte Mangel die Eignung des Kaufgegenstandes für die vertraglich vorausgesetzte oder bei Gegenständen der gleichen Art übliche Verwendung nicht oder nur unerheblich einschränkt.

11.7 Die bezeichneten Ansprüche des Kunden auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verjähren in einem Jahr nach Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes. Gleiches gilt für einen gegebenenfalls bestehenden Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

11.8 Ist der Kaufgegenstand neu, tritt die Verjährung vor Ablauf der Jahresfrist ein, wenn und sobald laut einem eventuell verbauten Betriebsstundenzähler 1.000 Betriebsstunden erreicht sind. Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn und soweit AMB einen Mangel arglistig verschwiegen hat;

11.9 Jede weitere Haftung für Sach- oder Rechtsmängel ist ausgeschlossen, sofern AMB diese nicht arglistig verschwiegen hat.

11.10 Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Als gebrauchte Kaufgegenstände im Sinne dieser Bedingungen gelten auch Austauschteile und rekonditionierte Teile.

11.11 Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.


12. Haftung; Schadens- und Aufwendungsersatz

12.1 Schadensersatzansprüche gegen AMB sind vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Insbesondere haftet AMB nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

12.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AMB oder eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruht oder AMB fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Sie gilt auch nicht wenn AMB einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen hat und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern.

12.3. Die Ersatzpflicht von AMB ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme der Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. AMB ist bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.

12.4. Die Ansprüche gegen AMB verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.

12.5. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs -ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit.


13. Eigentumsvorbehalt

13.1 AMB behält sich das Eigentum an den Kaufgegenstand (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung der Vorbehaltsware vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und insbesondere auf eigene Kosten eine Maschinenversicherung abzuschließen und zu unterhalten, die auch das Feuer- und Diebstahlrisiko einschließt. Wartungs- und Inspektionsarbeiten nach dem von AMB herausgegebenen Serviceplan hat der Kunde nach den Herstellervorgaben auf eigene Kosten durch AMB oder einen von AMB oder dem Hersteller anerkannten Betrieb rechtzeitig durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

13.3 Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von AMB berechtigt.

13.4 Für den Fall, dass der Kunde trotz Fristsetzung/Abmahnung gegen die Regelungen in Ziffer 13.3 verstößt oder die Vorbehaltsware beim Kunden unterschlagen oder gestohlen wird oder in sonstiger Weise abhanden kommt, ist AMB berechtigt, eine gegebenenfalls bestehende Finanzierungs- und/oder Stundungsvereinbarung außerordentlich zu kündigen und sämtliche Forderungen hieraus sofort fällig zu stellen.

13.5 Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an AMB ab; AMB nimmt die Abtretung an.

13.6 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von AMB hinzuweisen und AMB unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist AMB die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

13.7 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, AMB nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, so erwirbt AMB das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde AMB anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für AMB. Der Kunde tritt AMB auch die Forderungen zur Sicherheit ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen Dritten erwachsen; AMB nimmt die Abtretung an.

13.8 Übersteigt der realisierbare Wert der AMB aus dem Eigentumsvorbehalt. .zustehenden Sicherheiten die Gesamtforderung von AMB gegen den Kunden um mehr als 20 %, so ist AMB auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die AMB aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten soweit teilbar nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.

13.9 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist AMB berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und zwar ohne den Rücktritt zu erklären oder Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen. AMB ist berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und zwar ohne den Rücktritt zu erklären oder Schadensersatz statt Leistung geltend zu machen. AMB ist berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, wenn der Kunde den Herausgabeverlangen nicht nachkommt oder dies geboten ist, um einen endgültigen Untergang oder Verlust der Ware zu verhindern. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würde.

13.10 Verlangt AMB die Herausgabe der Vorbehaltsware aufgrund Nichtzahlung, so liegt hierin kein Rücktritt vom Kaufvertrag. AMB ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach Vorankündigung durch Verkauf oder durch Ankauf zum Händlereinkaufspreis nach dem Schätzwert (Zeitwert) eines öffentlich bestellten Sachverständigen zu verwerten. Verwertungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Verwertungserlös wird unter Anrechnung einer Verwertungskostenpauschale von 7,5 % des Verwertungserlöses auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet. Die Verwertungskostenpauschale vermindert sich, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass AMB kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


14. Schadensersatz; Klausel wegen Nichtabnahme der Ware

Sofern der Kunde seiner vertraglichen Abnahmepflicht nach Fälligkeit und trotz erstmaliger Fristsetzung nicht nachkommt, ist AMB berechtigt, mit einer Fristsetzung von weiteren 2 Wochen zur endgültigen Abnahme der Ware aufzufordern und nach Ablauf dieser Frist die Ware anderweitig zu verwerten. AMB ist in der Folge berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme in Rechnung zu stellen, dies als sogenannte Verwertungskostenpauschale. Die Verwertungskostenpauschale vermindert sich, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass AMB kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Unbenommen bleiben die Pflichten aus dem Kaufvertrag, sofern AMB keinen Rücktritt erklärt.


15. Abtretung

Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen AMB aus der Geschäftsbeziehung bedarf zu deren Wirksamkeit der Zustimmung von AMB.


16. Schriftform; salvatorische Klausel

16.1 Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden zum Kaufvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von dieser Schriftformklausel kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden. Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Hauptverwaltung/Vorständen von AMB schriftlich bestätigt werden.

16.2 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; dies gilt auch, wenn sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An dieser Stelle einer ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten.


17. Erfüllungsort; Gerichtsstand; anwendbares Recht

17.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 85088 Vohburg (Deutschland).

17.2 Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten Ingolstadt, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

17.3 Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention (CISG).


18. Datenschutz

18.1. Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-Verordnung 2016/679), einzuhalten, wenn sie personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei verarbeiten.

18.2. Sollte AMB im Rahmen von Lieferungen oder Dienstleistungen Personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden als Verantwortlicher verarbeiten, gelten neben diesen AGB zusätzliche, besondere Regelungen zur Auftragsdatenvereinbarung, die unter www.albach-maschinenbau.de/datenschutz abrufbar sind.

18.3. Die globale Datenschutzerklärung ist unter www. albach-maschinenbau.de abrufbar;


19 Export, Anti-Korruption

19.1. Alle Produkte und technisches Know-how werden von AMB unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie der US Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Produkten, ist er verpflichtet, USamerikanische, europäische und nationale Ausfuhrbestimmungen einzuhalten.

19.2. Der Kunde muss sich über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Wir haben keine Auskunftspflicht.

19.3. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit und ohne unsere Kenntnis, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

19.4. Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt, Produkte direkt oder indirekt in Länder, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten stehen, zu liefern.

19.5. Es ist dem Kunden untersagt, einem Amtsträger oder einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten eine Zahlung oder einen sonstigen Vorteil für diesen oder seinen unmittelbaren Angehörigen als Gegenleistung dafür anzubieten, zu versprechen oder dafür zu gewähren, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, die den Kunden bei der Lieferung von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzugt.

 

Stand: Februar 2022